Satzung

der Werbegemeinschaft ”Halsbek – rund um to”

§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Werbegemeinschaft ”Halsbek – rund um to”, hat seinen Sitz in Westerstede - Halsbek und soll im Vereinregister eingetragen sein. 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Ziele und Aufgaben des Vereins

Zweck der Werbegemeinschaft “Halsbek – rund um to” ist die Wahrung und Förderung der Interessen der Gewerbetreibenden aus Handel, Handwerk und lndustrie sowie der freiberuflich Tätigen. Damit verbunden ist auch die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Dorfes Halsbek. Der Satzungsweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Förderung von Veranstaltungen in Halsbek, durch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie durch die Zusammenarbeit mit Verbänden, Körperschaften und anderen Halsbeker Vereinen.

§ 3
Mitgliedschaft 

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen  werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung und Zustimmung des Vorstandes
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 4
Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.

§ 5
Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a. Mitgliedersammlung
b. Vorstand

§ 6
Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    a) Wahl und Abwahl des Vorstandes, welche in geheimer Wahl durchgeführt
        werden
    b) Wahl der Mitglieder weiterer Gremien
    c) Wahl der Kassenprüfer
    d) Festsetzung der Höhe und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge
    e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Zur Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr

§ 7
Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus

    dem / der 1. Vorsitzenden
    dem / der 2. Vorsitzenden
    dem / der 3. Vorsitzenden
    dem / der Pressewart(in)
    dem / der Kassenwart(in)
    dem / der Schriftführer(in)

    Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

  2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes.
  3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
  4. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.
  5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 8
Satzungsänderungen und Auflösung

Änderungen der Satzung sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen, wobei es einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder bedarf. Dabei muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Sollte das nicht der Fall sein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, unabhängig von der Zahl der Anwesenden, mit 2/3 Mehrheit.

Über die Auflösung der Werbegemeinschaft “Halsbek – rund um to” entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann nur mit 3/4 der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung auch über das ggf. noch vorhandene Vermögen der Werbegemeinschaft ”Halsbek – rum um to”.