Satzung
der Werbegemeinschaft ”Halsbek – rund um to”
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Werbegemeinschaft ”Halsbek – rund um to”, hat seinen Sitz in Westerstede - Halsbek und soll im Vereinregister eingetragen sein.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Ziele und Aufgaben des Vereins
Zweck der Werbegemeinschaft “Halsbek – rund um to” ist die Wahrung und Förderung der Interessen der Gewerbetreibenden aus Handel, Handwerk und lndustrie sowie der freiberuflich Tätigen. Damit verbunden ist auch die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Dorfes Halsbek. Der Satzungsweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Förderung von Veranstaltungen in Halsbek, durch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie durch die Zusammenarbeit mit Verbänden, Körperschaften und anderen Halsbeker Vereinen.
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
§ 5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a. Mitgliedersammlung
b. Vorstand
§ 6
Mitgliederversammlung
a) Wahl und Abwahl des Vorstandes, welche in geheimer Wahl durchgeführt
werden
b) Wahl der Mitglieder weiterer Gremien
c) Wahl der Kassenprüfer
d) Festsetzung der Höhe und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Zur Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr
§ 7
Der Vorstand
§ 8
Satzungsänderungen und Auflösung
Änderungen der Satzung sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen, wobei es einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder bedarf. Dabei muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Sollte das nicht der Fall sein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, unabhängig von der Zahl der Anwesenden, mit 2/3 Mehrheit.
Über die Auflösung der Werbegemeinschaft “Halsbek – rund um to” entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann nur mit 3/4 der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung auch über das ggf. noch vorhandene Vermögen der Werbegemeinschaft ”Halsbek – rum um to”.